Tuesday, 2. august 2011
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16:23
Es ist nun zwar schon ein paar Tage her, dass die Europäische Zentralbank den Leitzins angehoben hat, dennoch erwarten viele Deutsche mit Bangen die Erhöhung der Bauzinsen. Dies geschieht nicht
ganz zu Unrecht, schließlich geben die Banken ihre dadurch erhöhten Kosten meist relativ schnell an die Kunden weiter. Dennoch ist hier nicht unbedingt mit einem Anstieg der Bauzinsen für Immobilienfinanzierungen zu rechnen.
Die Verschuldung der europäischen Staaten ist derzeit so enorm, dass diese durch einen hohen Leitzins extrem zu leiden hätten. Würde dieser auch noch auf lange Zeit auf einem hohen Niveau
bleiben, könnten das Länder wie Griechenland oder Portugal in den finanziellen Bankrott treiben.
Deutschland könnte zwar eine Erhöhung verkraften, hat aber auch nicht mal eben 20 Mrd. Euro über. Aus diesem Grund wird die EZB von den Staaten dazu angehalten verstärkt Staatsanleihen zu kaufen.
Diese Aktion würde eine Verstärkung der Nachfrage zur Folge haben. Durch eine hohe Nachfrage würden wiederum die Kurse steigen und damit die Zinsen sinken.
So müssen sich Deutsche, die in künftig in ein Eigenheim finanzieren wollen, keine Sorgen machen, dass die Kreditzinsen dann in unerreichbare Höhe gestiegen ist.
von Regina Herpan
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Wednesday, 14. january 2009
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14:43
Wer ab 2009 gedenkt zu bauen, sollte sich darüber bewusst sein, dass ab dem 01.01.2009 das neue Energieeinspargesetz, kurz EnEG 2009 in Kraft getreten ist. In diesem sind
noch schärfere Bestimmungen zur Energieeinsparung enthalten, wie die Tatsache, dass Wohngebäude nun etwa um noch einmal 30% energieeffizienter sein müssen als bisher. Das bedeutet für
Häuslebauer: Einige Maßnahmen, die bisher noch vom Bund gefördert wurden, sind jetzt Pflichtbestandteil beim Hausbau sein und damit können sie nicht mehr gefördert werden. Solange aber die neuen
Förderrichtlinien nicht bekannt sind, gelten aber noch die alten Bestimmungen. Laut Gerhard Schallenberg, Referatsleiter für die Förderung von erneuerbaren Energien im Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden Anlagen in der Solartechnologie, der Biomasse und der Wärmepumpen gefördert. Zuschüsse werden zwischen 10% und 12% der Investitions- und Installationskosten
gewährt. Nutznießer sind vor allem Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern. Diese Förderung wird einmalig gewährt und muss nicht zurück gezahlt werden.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit einen Förderkredit bei der KfW Förderbank zu
beantragen, speziell zum Thema ökologisches Bauen. Dieser stellt eine kostengünstige Variante zur normalen Immobilienfinanzierung dar, da die Konditionen meist unter denen der privaten Kreditanstalten oder Bausparkassen
liegt. Allerdings vergeben diese auch Darlehen in Kombination mit KfW Darlehen. Ein Vergleich lohnt sich also auch hier immer.
Weitere Förderungen können über öffentliche Mittel des Bundes, wie vermögenswirksame
Leistungen oder die Wohnungsbauprämie, beantragt werden. Gefördert werden unter anderem, der Erwerb, der Neubau, wie soziale Wohnraumförderung, Übernahme von Bürgschaften, Gewährung von Wohngeld,
Bereitstellung von Bauland oder durch Steuererleichterungen. Da der Wohnungsbau zur Hoheitsaufgabe der Länder zählt, ist die Ausgestaltung auch ihnen überlassen. Wer also eine Förderung
beantragen will, muss sich in der Verordnung, des für ihn zuständigen Landes informieren.
von Regina Herpan
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Thursday, 8. january 2009
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12:35
Baurecht ist Ländersache, deshalb gibt es von Bundesland zu Bundesland auch Unterschiede bei der Erteilung der Baugenehmigung. Deshalb bietet diese Aufzählung nur ein
Auschnitt der wichtigsten Unterlagen, die dazu nötig sind.
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den Antrag auf Baugenehmigung
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Baubeschreibung (Gebäude, Feuerungsanlagen, Anlagen zur Lagerung von Heizöl oder Flüssiggas)
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Bauzeichnungen
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Fotos vom Grundstück bzw. Gebäude
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amtlicher Lageplan, nicht älter als 3 Jahre im Maßstab 1:1000 erhältlich beim Rathaus (einfache
Ausfertigung)
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Lageplan (Kopie vom amtlichen Lageplan) in roter Farbe das betreffende Gebäude bzw. die beantragte Änderung angezeichent (dreifache
Ausfertigung)
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Eingabeplan im maßstab 1:100, auf dem die Grundrisse, der Schnitt quer durch das Gebäude und die vier Aussichten (nord, west, süd und
ost) dargestellt sind (dreifacher Ausfertigung)
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Entwässerungsplan mit Bauschreibung der Entwässerungsanlage und Bezeichnung und Beschreibung der
Kläranlage/Abwassergrube
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Berechnung der Nutzungszahlen (Grundflächenzahl und Geschossflächezahl) nur bei Bedarf
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Bautechnische Nachweise von Schallschutz und Wärmeschutz (einfache Ausfertigung)
von Regina Herpan
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Thursday, 8. january 2009
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11:10
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innerhalb eines Gebäudes durchgeführte Einrichtungsarbeiten, welche die Bestimmung des Gebäudes, dessen Stabilität, architektonisches
Aussehen und die Anzahl der Zimmer innerhalb des Gebäudes nicht verändern
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Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten, wie Malerarbeiten, Renovierung der Dachbedeckung (mit denselben Materialien und Farben) sowie
auswechseln der Außenschreinerarbeiten
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das Errichten von Elektrizitäts-, Sanitär-, Heizungs- und Ventilationsanlagen
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das Durchführen von Isolierungsarbeiten
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Errichtung von Gartenhaus, Gewächshaus, Hühnerstall, einer Terrasse und Gartenwege, bei Beachtung aller Bedingungen (zum Beispiel die
Abstände zum Nachbargrundstück)
von Regina Herpan
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Thursday, 8. january 2009
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11:01
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Hausbau
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die Bestimmung eines Gebäudes zu ändern (zum Beispiel vom Wohnräumen zu Geschäftsräumen)
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ein bestehendes Haus vergrößern oder Nebengebäude errichten
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die Form des Daches verändern
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die Dachbedeckung zu verändern (zum Beispiel anstatt der bisher verwendeten Dachziegel
Schiefer)
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die Fassade oder das äußere Erscheinungsbild zu verändern (zum Beispiel die Farbe des Hause, zumauern von Fenstern und Türen oder das
Bauen eines Balkons)
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die Anzahl der Räume im Gebäude ändern
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das Bauen eines Schuppen, einer Garage, eines Carport, einer Veranda, einer überdachten Terrasse, eines Gitterkäfigs, eines
Taubenschlags, eines Flügelkäfigs
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das Anlegen eines Fahrtwegs oder Parkplatz
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das Bauen eines Schwimmbeckens oder eines nicht überdachten Sportplatzes
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das Aufstellen einer Schüsselantenne
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das Bauen eines überirdischen Gasbehälters
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das höher legen eines Grundstückes
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das Anlegen eines Teiches
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das Bauen eines unterirdischen Behälters für Brennstoffe oder Regenwasserauffang
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das Errichten einer Ziegelmauer zwischen 2 Grundstücken
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das Errichten von Zäunen aus Holz, Betonplatten oder -blöcken
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unter Denkmalschutz stehende Gebäude unterliegen dabei noch anderen Richtlinien
von Regina Herpan
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